SUP-Verbot in Schleusen

Generaldirektion Wasserstraßen und Schiffahrt erlässt Allgemeinverfügung

Vom 10. August 2018 an besteht laut Allgemeinverfügung in allen Schleusen an Binnenschifffahrtsstraßen ein Verbot, SUPs zu schleusen. Hier der Wortlaut:
Die Benutzung der Schleusen an Binnenschifffahrtsstraßen mit schwimmenden Gegenständen, auf denen kein sitzender Aufenthalt von Personen möglich ist, keine Festmacheeinrichtungen vorhanden und keine Absturzsicherungen gegen das Überbordgehen von Personen vorhanden sind, ist verboten. Dies gilt insbesondere für Surfbretter, die für das sogenannte Stand-Up-Paddling genutzt werden.
Bekanntmachung veröffentlicht am Donnerstag, 9. August 2018, BAnz AT 09.08.2018 B5